Cannabis auf E-Rezept

Seit 2017 ist es möglich, Cannabis auf Rezept legal zu erhalten. Ärzte – ausgenommen Zahn- und Tierärzte – können Cannabis verordnen. Zwar sind die Voraussetzungen für die Ausstellung eines solchen Rezepts sehr streng geregelt, die Anzahl an Verordnungen steigt aber. Mit den neuen Regelungen zum verpflichtenden E-Rezept wird es ab dem Jahr 2022 einfacher, medizinisches Cannabis auch nach Hause geliefert zu bekommen.
E-Rezept für Cannabis nur bei bestimmten Apotheken einlösbar
Für Patienten, die aufgrund ihrer schweren Erkrankung ein E-Rezept für Cannabis erhalten, wird es nun immer einfacher, dieses zukünftig nach Hause liefern zu lassen. Bislang ist es noch nicht möglich, rezeptpflichtige Cannabisprodukte online zu bestellen. Häufig werden derzeit nur Produkte mit Cannabidiol (z. B. homöopathische Präparate, Öle oder Cremes) verkauft.
Seit dem 1. März 2017 dürfen auch Blüten und Extrakte verordnet werden. Noch sind diese nur gegen ein schriftliches Rezept abhol- oder über den Postweg zustellbar. Da Cannabisblüten jedoch für viele Patienten ein effektives Medikament sind, werden sich die Regelungen bald ändern. Dann werden auch Versandapotheken wie Sanicare Cannabis auf E-Rezept verkaufen. Sobald das E-Rezept erlaubt und markttauglich ist, planen wenige Versandapotheken das Angebot für diesen Service.
Wie kann Cannabis auf E-Rezept bestellt werden?
Das E-Rezept steht in den Startlöchern. In verschiedenen Regionen in Deutschland laufen Pilotprojekte zur Umsetzung. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass das E-Rezept zeitnah eingeführt und zu einer Ergänzung zum schriftlichen Rezept wird. Das klassische Rezept ist dann nicht mehr zwingend erforderlich.
Wie können Patienten Cannabis auf E-Rezept erhalten?
Der Ablauf wäre folgendermaßen denkbar:
- Zunächst wird durch den Arzt ein Code an Patienten und Apotheke verschickt. Dieser Code dient der Patienten-Verifizierung.
- Auf der Website der Versandapotheke gibt der Patient dann alle erforderlichen Daten ein und das Medikament wird bestellt, sofern die jeweilige Apotheke den E-Rezept-Service anbietet.
- Zum vereinbarten Zeitpunkt wird dann das medizinische Cannabis geliefert.
Was ist mit dem Datenschutz?
Betrachtet man diesen Ablauf, tauchen einige Fragen rund um den Datenschutz auf. Grundsätzlich ist dieser gewährleistet, denn es erfolgt eine verschlüsselte Übertragung der erforderlichen Daten. Wichtigste Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Patienten die Bestellung nur von ihrem privaten PC zu Hause durchführen. In öffentlichen Netzwerken sollten sie zum eigenen Schutz mit einer VPN-Verbindung im Internet surfen. Durch das E-Rezept soll der Schutz der Patienten erhöht werden, denn Ärzte können digital Einsicht in alle anderen verordneten Medikamente erhalten. So lassen sich mögliche Wechselwirkungen erkennen und vermeiden.
Spezielles E-Rezept für medizinisches Cannabis
Cannabis ist seit 2017 auf Rezept erhältlich. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken ist bestrebt, ein entsprechendes BtM-eRezept auf den Weg zu bringen. Das Interesse an medizinischem Cannabis ist groß, es gibt bereits zahlreiche pharmazeutische Unternehmen, die Cannabis-Produkte liefern.
Noch ist es zur Sicherstellung der korrekten Dosierung durch den Patienten erforderlich, ein passendes Rezepturarzneimittel auszugeben. Reine Cannabis-Blüten sind bisher nicht erhältlich, auch wenn der Arzt diese verordnet. Zudem erfolgt durch Apotheker eine Beratung zur korrekten Anwendung. In Online-Apotheken ist dies zwar nicht so umsetzbar wie in der Apotheke vor Ort, dennoch bieten einige dieser Apotheken schon medizinisches Cannabis an. Die Etablierung von medizinischem Marihuana weist noch Schwierigkeiten auf, kann aber auch eine Chance für den Berufsstand der Apotheker sein. Die komplexe Cannabis-Pflanze mit ihren zahlreichen Wirkstoffen sollte nie wie ein Fertigarzneimittel behandelt werden, weshalb das E-Rezept dafür besonders sicher sein muss.
Verordnung von medizinischem Cannabis noch mit Unklarheiten behaftet
Noch immer herrschen Unklarheiten, wenn es um die Verschreibung von medizinischem Cannabis geht. Die Patientenzahl, die von ihren Ärzten Cannabis zur Behandlung verordnet bekommen, ist hierzulande noch niedrig. In Ländern wie Kanada oder mehreren Staaten der USA ist Cannabis zu medizinischen Zwecken schon längst die Norm; viele Patienten profitieren von der einfachen Verfügbarkeit von fertig präparierten Produkten zur Einnahme oder von Blüten, die normal im Joint oder einer Pfeife geraucht werden.
Währenddessen ist die Zahl von Patienten, die Cannabis erhalten können, in Deutschland und weiten Teilen Europas noch deutlich kleiner. Sie steigt allerdings. Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt einer solchen Verordnung ist eine schwerwiegende Erkrankung. Die konkreten Indikationen sind bisher nicht eindeutig geklärt. Grundsätzlich gilt, dass eine Verordnung möglich ist, sofern eine „allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zu Verfügung steht“. Daher müssen zunächst alle möglichen Therapieoptionen ausgeschöpft werden, bevor eine Verschreibung von Cannabis erfolgen kann. Bleiben diese erfolglos, gilt eine Cannabis-Verordnung als „angemessen“.
Ein Problem für Patienten könnte zudem die Finanzierung von medizinischem Cannabis sein. Wird ein Privatrezept ausgestellt, müssen Patienten die Kosten generell selbst tragen. Bei einem Kassenrezept würde die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Allerdings zeigt sich in den meisten Fällen, dass es noch vermehrt zu einer Ablehnung der Anträge durch Krankenkassen kommt. Deshalb wird zunächst ein Privatrezept von den Ärzten ausgestellt und Patienten können sich dann zwecks Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Werden die Kosten übernommen, dann können folgende Rezepte auch als Kassenrezept ausgestellt werden. Stellt ein Arzt allerdings ein Kassenrezept aus und die Kosten werden nicht von der Krankenversicherung übernommen, kann das zu Problemen für den Arzt führen. Wird die Kostenübernahme abgelehnt, müssen Patienten zudem immer selbst für die Medikamente zahlen.
Bestimmte Regelungen gelten für alle Cannabis-Rezepte
Ob klassisches Rezept oder E-Rezept – einige Regelungen gelten generell für die Verordnung von medizinischem Cannabis. So sind folgende Informationen zwingend erforderlich:
- Datum der Ausstellung: Innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen nach Ausstellung muss das Rezept bei der Apotheke eingelöst werden.
- Angabe zur Blütensorte: Auf dem Rezept muss die Cannabis-Sorte konkret benannt sein, da der Wirkstoffgehalt der einzelnen Sorten variiert. Die reine Verordnung des Wirkstoffs mit einer Angabe der THC-Menge ist unzulässig.
- Angabe zur Dosierung: Es muss eine Anweisung zur Rezeptur auf dem Rezept vorhanden sein. Fehlt diese, ist eine Herstellung nicht möglich. Erfolgte nur der Hinweis „Gemäß schriftlicher Anweisung“, benötigt die Apotheke diese in schriftlicher Form, da eine Kennzeichnungspflicht auf der Primärverpackung besteht.
- Stempel des Arztes: Mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten darf jeder Arzt medizinisches Cannabis verordnen. Deshalb ist ein Arztstempel unerlässlich.
- Einhaltung der gesetzlich festgelegten Höchstmengen: Per Gesetz sind die maximalen Mengen an zu verordnendem medizinischem Cannabis geregelt. Entsprechend der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) müssen sich Ärzte an die Höchstmenge halten. Diese liegt bei maximal 100 Gramm getrockneten Blüten für einen Zeitraum von 30 Tagen. Alternativ dürfen bis zu 1.000 Milligramm Cannabisextrakt verschrieben werden. In begründeten Einzelfällen sind auch Ausnahmen möglich, auf dem Rezept erfolgt dann eine Kennzeichnung mit dem Buchstaben „A“.
Quelle: https://www.fnweb.de/